1. Hinweise zur Batterieverordnung
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus oder mit der
Lieferung von Geräten, die Batterien oder Akkus enthalten, sind wir
verpflichtet, Sie gemäß der Batterieverordnung auf folgendes
hinzuweisen: Batterien oder Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben
werden. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien oder Akkus als
Endverbraucher gesetzlich verpflichtet.
Sie
können Batterien oder Akkus nach Gebrauch in der Verkaufsstelle oder in
deren unmittelbarer Nähe (z. B. in kommunalen Sammelstellen oder im
Handel) unentgeltlich zurückzugeben. Sie können Batterien oder Akkus
auch per Post frankiert an uns zurücksenden.
Batterien
oder Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer
durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet. In der Nähe des
Mülltonnensymbols befindet sich die chemische Bezeichnung des
Schadstoffes. Cd steht für Cadmium, Pb für Blei und Hg für Quecksilber.
2. Hinweise zur Verpackungsverordnung
Wir
sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet,
Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der
flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales System Deutschland AG) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur
weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten
bitte mit uns in Verbindung (anndora GmbH, Delitzscher Straße 79 b, 06116 Halle (Saale); Tel. 0345 4782421, Email: service@anndora.de).
Wir
nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein
Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, welches die Verpackungen
kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die
Möglichkeit, die Verpackung frankiert an uns zu schicken (anndora GmbH, Delitzscher Straße 79 b
06116 Halle (Saale), Email: service@anndora.de).
Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
3. Hinweise zu Altöl / Getriebeöl (Altölverordnung / AltölV)
Als
Händler müssen wir unsere Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrieb von
Verbrennungsmotoren und Getriebeöl gemäß der Altölverordnung
informieren:
Altölannahmestellen
sind zur Rücknahme der gebrauchten Öle oder Schmierstoffe eingerichtet.
Auch Schadstoffmobile können angefordert werden! Bitte entsorgen Sie
diese Stoffe nicht unsachgemäß, Sie gefährden die Umwelt! Jede Art der
Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Brems -und
Kühflüssigkeiten sind verboten!
Sind
Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, können Sie Altöl in der maximal
bei uns erworbenen Menge wieder kostenlos bei uns im Warenlager (anndora
GmbH, Delitzscher Straße 79b, 06116 Halle (Saale), Geschäftsführerin Annedore Linder) abgeben bzw. einschicken.
Das gilt auch sinngemäß für bei uns erworbene Ölfilter und deren
anfallende ölhaltige Abfälle bei regelmäßiger Wartung.
Bei
Rücksendung müssen Sie auf die jeweiligen Vorschriften des Versenders
zur Verpackung achten: Öl gilt als Gefahrgut! Eine auslaufsicherere
Verpackung ist hier meist Pflicht. Zur weiteren Klärung der Rückgabe
setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte vorher mit uns in
Verbindung.
4. Informationen gem § 18 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektro- und Elektronikgeräte werden in immer größerer Menge produziert. Um dem daraus folgenden Müllproblem Herr zu werden, hat die EU entsprechende Maßnahmen ergriffen. Dazu traten am 13. Februar 2003 die EU-Richtlinien 2002/96/EG (WEEE) und 2002/95/EG (RoHS) in Kraft. Diese Richtlinien wurden in Deutschland im ElektroG umgesetzt. Nach diesem sind wir verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte kostenfrei zurückzunehmen und zu entsorgen.
Seit dem 15. August 2018 gilt nun das neue ElektroG. In dessen Anwendungsbereich fallen die folgenden sechs Produktkategorien:
• Wärmeüberträger
• Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten
• Lampen
• Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Großgeräte)
• Geräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt (Kleingeräte) sowie elektrische und elektronische Werkzeuge
• Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt
Mit der Rücknahme dieser Produkte soll der Elektroschrott verringert, die Umweltbelastung vermindert und Rohstoffe erhalten werden. Hersteller müssen eine umweltgerechte Entsorgung gewährleisten und die Entsorgungskosten tragen. Damit sollen Hersteller angehalten werden, die Qualität und Lebensdauer von E-Geräten zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die Hersteller dazu angehalten werden, für eine gute Demontierbarkeit und Wiederverwertungsrate von Bauteilen zu sorgen.
Wir sind bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register unter WEEE-Reg.-Nr. DE 80502129 eingetragen.
Weitere Verpflichtungen sind die Gerätekennzeichnung, die Erstellung einer insolvenzsicheren Garantie über die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten und ein Nachweis für die Organisation der Entsorgung von Altgeräten.
Produktkennzeichnung und getrennte Erfassung:
Ob ihr Produkt in eine dieser Kategorien fällt erkennen Sie an folgendem Symbol:
Geräte, die so gekennzeichnet sind, dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden, sondern müssen dem verantwortlichen Hersteller oder Vertreiber übergeben werden, bzw. müssen einer öffentlich-rechtlichen Sammelstelle zugeführt werden.
Datenschutz:
Bitte beachten Sie, dass Sie dafür verantwortlich sind und dafür Sorge zu tragen haben, dass bei der Rücksendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die zur Speicherung von Daten fähig sind, keinerlei personenbezogene Daten mehr auf diesen vorhanden sind.
Batterien und Akkus:
Batterien und Akkus, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe an eine Erfassungsstelle vom Altgerät getrennt werden. Dies gilt nicht bei der Abgabe an öffentlich-rechtlichen Sammelstellen.